Datenquellen

Im Rahmen des Thüringer Meldegesetzes vom 26. Oktober 2006 ist es möglich, Auskunft über persönliche Daten aller Bürger von den Meldebehörden zu erhalten.

Empfänger

Diese Daten landen bei verschiedenen Empfängern. Zum einen bei anderen öffentlichen Stellen oder Behörden, was quasi nur eine interne Weitergabe darstellt. Aber leider werden die Daten auch an externe Organisationen weitergeleitet. Im Einzelnen sind das:

Umfang der Datenlieferung

Je nach Empfänger, erhalten diese unterschiedliche Teile aus den persönlichen Daten der Bürger. Im oben verlinkten Gesetzestext, sind diese Datenfelder detailiert beschrieben.

Pikanterweise werden Kirchen auch Daten von Familienangehörigen übermittelt, welche selber gar nicht der entsprechenden Kirche/Glaubensgemeinschaft angehören.

Unter dem Begriff Melderegisterauskunft ist eine weitgehend anonyme Einsicht per Internet vorgesehen. Dort werden dann gerade die typischen Daten, die zur Postwerbung benötigt werden weitergegeben.

Adressbuchverlage erhalten explizit nicht die Postanschrift, sondern die Adresse der Bürger. Das ist allerdings nicht mehr als Augenwischerrei, denn diese Daten sind in den seltensten Fällen unterschiedlich.

Eine eindeutige Identifizierung eines Menschen ist über Vor- und Nachnamen und die Adresse selten eindeutig gegeben. Da sich diese Daten im Laufe seines Lebens mehrfach ändern können. So ist die Zusammenführung von verschiedenen Datenquellen nicht möglich. Daher wird gerne noch auf den Tag und die Ortschaft der Geburt zurückgegriffen, weil sich diese Daten nicht mehr ändern. Daher ist auf die Weitergabe von Geburtstag und Geburtsort besonders zu achten.

Missbrauchspotential
Was kann man tun?

Diese Datenweitergaben geschehen automatisch durch regelmäßige Auskünfte aus dem Melderegister, solange man nicht dagegen Widerspruch einlegt (Opt-Out). D.h. es wird erwartet, dass der Bürger selbst aktiv wird, um diesem Austausch zu widersprechen.

Die Ausgestaltung ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich formalisiert. Für viele thüringer Gemeinden findet man die entsprechenden Formulare auf deren Web-Präsenzen. Manche Gemeinden erwarten die persönliche Abgabe des Formulares, für andere genügt ein Brief. Manche Gemeinden erwarten eine schriftliche Begründung für den Widerspruch, für andere genügt die Feststellung des Widerspruches. Davon sollte man sich nicht abschrecken lassen. Die Widerspruchsmöglichkeit ist gesetzlich landesweit gleich vorgesehen. Und zwar ohne Begründung, deren Akzeptanz von der Willfährigkeit des örtlichen Amtsträgers abhängt. Also nicht bange machen lassen.

Für Jena habe ich in elektronischer Form das Formular auf Anfrage erhalten. Am Bequemsten ist es, man füllt das Formular gleich bei der An- oder Ummeldung nach einem Umzug aus. Allerdings muß man gezielt danach fragen.

Umsetzung

Leider ist nicht transparent, wie weiter mit den persönlichen Daten verfahren wird, wenn man der Weitergabe widersprochen hat. Das Feld Übermittlungssperren lässt böses vermuten. Es scheint als ob die Daten weiterhin übertragen werden, aber nur so gekennzeichnet sind, dass sie vom Empfänger nicht benutzt werden dürfen. Das wäre dann in etwa so wirksam, wie ein Kondom, welches man danach überzieht.

Vorgehen
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