Datenquellen

Im Rahmen des Thüringer Meldegesetzes vom 26. Oktober 2006 ist es möglich, Auskunft über persönliche Daten aller Bürger von den Meldebehörden zu erhalten.

Empfänger

Diese Daten landen bei verschiedenen Empfängern. Zum einen bei anderen öffentlichen Stellen oder Behörden, was quasi nur eine interne Weitergabe darstellt. Aber leider werden die Daten auch an externe Organisationen weitergeleitet. Im Einzelnen sind das:

Umfang der Datenlieferung

Je nach Empfänger, erhalten diese unterschiedliche Teile aus den persönlichen Daten der Bürger. Im oben verlinkten Gesetzestext, sind diese Datenfelder detailiert beschrieben.

Pikanterweise werden Kirchen auch Daten von Familienangehörigen übermittelt, welche selber gar nicht der entsprechenden Kirche/Glaubensgemeinschaft angehören.

Unter dem Begriff Melderegisterauskunft ist eine weitgehend anonyme Einsicht per Internet vorgesehen. Dort werden dann gerade die typischen Daten, die zur Postwerbung benötigt werden weitergegeben.

Adressbuchverlage erhalten explizit nicht die Postanschrift, sondern die Adresse der Bürger. Das ist allerdings nicht mehr als Augenwischerrei, denn diese Daten sind in den seltensten Fällen unterschiedlich.

Eine eindeutige Identifizierung eines Menschen ist über Vor- und Nachnamen und die Adresse selten eindeutig gegeben. Da sich diese Daten im Laufe seines Lebens mehrfach ändern können. So ist die Zusammenführung von verschiedenen Datenquellen nicht möglich. Daher wird gerne noch auf den Tag und die Ortschaft der Geburt zurückgegriffen, weil sich diese Daten nicht mehr ändern. Daher ist auf die Weitergabe von Geburtstag und Geburtsort besonders zu achten.

Missbrauchspotential
  • Liste aller Erstsemester erstellen durch einen Melderegisterauszug im Sommer und danach Ende Oktober. Da sich laut Gesetz alle anmelden müssen kriegt man so und mit Hilfe der Geburtsdaten eine recht aktuelle Ersti-Liste.
  • Werbebelästigung - altersgerechte Werbung frei Haus.
  • GEZ - wieso verwenden sie sonst nach einem Umzug fälschlicherweise nicht meinen Rufnamen, sondern meinen Geburtsnamen. Den kennt nur der Staat, sonst gebe ich immer nur den Rufnamen an. Auch bei meiner Anmeldung bei der GEZ :-)
  • Datenbasis für eine Zusammenführung mit Teildaten von Unternehmen und Banken. Damit kann man schön sehen, von wem noch keine Daten vorliegen.
  • Missionierung der religionsfremden Familienangehörigen durch die Kirchen - oder wozu brauchen die ausgerechnet diese Daten?
Was kann man tun?

Diese Datenweitergaben geschehen automatisch durch regelmäßige Auskünfte aus dem Melderegister, solange man nicht dagegen Widerspruch einlegt (Opt-Out). D.h. es wird erwartet, dass der Bürger selbst aktiv wird, um diesem Austausch zu widersprechen.

Die Ausgestaltung ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich formalisiert. Für viele thüringer Gemeinden findet man die entsprechenden Formulare auf deren Web-Präsenzen. Manche Gemeinden erwarten die persönliche Abgabe des Formulares, für andere genügt ein Brief. Manche Gemeinden erwarten eine schriftliche Begründung für den Widerspruch, für andere genügt die Feststellung des Widerspruches. Davon sollte man sich nicht abschrecken lassen. Die Widerspruchsmöglichkeit ist gesetzlich landesweit gleich vorgesehen. Und zwar ohne Begründung, deren Akzeptanz von der Willfährigkeit des örtlichen Amtsträgers abhängt. Also nicht bange machen lassen.

Für Jena habe ich in elektronischer Form das Formular auf Anfrage erhalten. Am Bequemsten ist es, man füllt das Formular gleich bei der An- oder Ummeldung nach einem Umzug aus. Allerdings muß man gezielt danach fragen.

Umsetzung

Leider ist nicht transparent, wie weiter mit den persönlichen Daten verfahren wird, wenn man der Weitergabe widersprochen hat. Das Feld Übermittlungssperren lässt böses vermuten. Es scheint als ob die Daten weiterhin übertragen werden, aber nur so gekennzeichnet sind, dass sie vom Empfänger nicht benutzt werden dürfen. Das wäre dann in etwa so wirksam, wie ein Kondom, welches man danach überzieht.

Vorgehen
  • Für die offenen Fragen, habe ich eine entsprechende E-Mail an buergerservice@jena.de geschrieben. Vielleicht können die weiterhelfen.
  • Generell würde ich vorschlagen, dieses Opt-Out besser bekannt zu machen. Bei meiner letzten Ummeldung im Oktober 2007 habe ich jedenfalls davon nichts mitbekommen. Wie sieht es bei den Erstis aus, die sich neu in Jena anmelden?
Aktuell dazu
  • Supergau in Sachen Datenschutz Es ist er Mega-Gau für die Datensicherheit in Deutschland. Nach Recherchen von Report München war in vielen deutschen Einwohnermeldeämtern der Zugriff auf sensible Daten problemlos möglich. Persönliche Daten konnten abgerufen, verschickt oder extern gespeichert werden, ohne dass die Betroffenen oder die zuständigen Ämter davon wussten.

Diskussion

affe, 2008/06/20 11:26

Mir war das nicht bekannt und jetzt macht das auch durchaus sinn das ich sofort Post von „meiner“ Kirche bekommen habe als ich nach Jena gezogen bin.

Das koennte unser erstes öffentliches Projekt werden mit dem der CT Jena auf sich aufmerksam macht :-).

Sven, 2008/06/23 18:08

Der buergerservice hat sich bei mir leider noch nicht gemeldet. Ich schicke die Mail einfach nochmal hin - vielleicht hilft der stete Tropfen?

Sven, 2008/06/24 15:25

So, die Antwort vom buergerservice ist da. Ich weis nicht ob ich das wörtlich hier veröffentlichen darf, aber im Sinn vermutlich schon: Der Amtsleiter Olaf Schroth teilt mir mit, dass das Formular überarbeitet werden muß und es in Kürze Online zur Verfügung steht. D.h. ich darf «in Kürze» einfach nochmal nachfragen.

Für mich liest sich das so, als ob die Gemeinde Jena dringend Leute braucht, die der Verwaltung mal in den Allerwertesten treten. Sollen wir uns in Sachen Datenverarbeitung entsprechend engagieren? Mich interessiert das Thema, auch wenn ich nicht unbedingt darauf erpicht bin, mich mit Beamten rumzuärgern. Sonst noch Interesse? Hat jemand eine Ahnung, ob das der Bundes-CCC schonmal gemacht hat und ob die Tipps haben? Gibt es Thüringenweit CCCs, die das Thema schonmal bearbeitet haben?

Hat jemand von Euch Fachschafts/StuRa-Kontakte, damit man ggf. bei der O-Phase die Ersties auf das Problem ansprechen kann. Kann jemand gut Flyer basteln? Es reicht elektronisch, gedruckt kriegen wir die dann schon. Hat sich schon jemand über die Missbrauchspotentiale Gedanken gemacht? Wir brauchen etwas um das Thema besser an direkten Anwendungsfällte (wie affes' aufdringliche Kirche) zu illustrieren? Und halt ein Mensch, der einprägsame Schlagworte zu dem Thema hinbekommt.

Benjamin, 2008/06/25 18:13

Mein Antrag wurde letztes Jahr abgelehnt, da angeblich nur gefährdete Personen sich der Freigabe ihrer Daten verweigern können. Zitate aus dem Urteil zur informellen Selbstbestimmung, die eine pauschale Herausgabe verbieten, haben nichts genutzt.

Da ich im öffentlichen Dienst arbeite und es nicht riskieren kann diesen meiner Meinung nach vertrottelten Mann in den Arsch zu treten, sehe ich von Selbstjustiz ab. Nicht mit Hauptwohnsitz hier melden kommt leider auch nicht in Frage. Anwalt nehmen lohnt nicht: Rechtschutz deckt meistens kein Verwaltungsrecht → persönlicher Ruin nicht ausgeschlossen.

Wenn ich arbeitslos oder Student wäre, würde ich mich einfach außerhalb von Thüringen anmelden – in anderen Bundesländern hat man sich nämlich noch nicht auf seine braune Vergangenheit zurück besinnt und ist noch nicht der Bürgerüberrumpelung noch nicht wie Dr. Schäuslich erlegen.

Brot & Spiele wünsche ich!

Sven, 2008/06/27 06:35

Hast Du da den Namen von dem entsprechenden Amtsträger oder eine schriftliche Ablehnung des Widerspruches? Das ist kein Antrag in dem Sinne, über den jemand vor Ort zu befinden hätte, sondern ein Recht, welches Du wahrnimmst. Der Herr Schroth machte einen zwar technisch etwas herausgeforderten aber dennoch einsichtigen Eindruck. Der ist immerhin der Amtsleiter des Bürgeramtes - mit dem Verweis auf den Chef geht vieles in Ämtern und Firmen.

Ich finde es bedenklich, falls Leute die im öffentlichen Dienst arbeiten, schon in vorrauseilendem Gehorsam nicht auf Missstände aufmerksam machen und ihre gesetzliche Rechte wahrnehmen können.

In Sachsen ist das mit dem Meldegesetz ähnlich - also dahin umziehen hilft nicht viel.

Die Frage gestern beim Chaostreff, wie man denn transparent nachvollziehen könne, wie mit widersprochenen Daten weiterverfahren wird, beschäftigt mich auch weiter. Vielleicht nehme ich doch mal meinen Mut zusammen und schreibe Kirchen, Rundfunk, TLRZ und Parteien/Wählergruppen an, die von diesen Daten profitieren.

Sven, 2008/06/29 06:37

Im Datenschutzzentrum gibt es eine schöne [https://www.datenschutzzentrum.de/selbstdatenschutz/checkheft/index.htm|Aufstellung an Auskunftsersuchen] über die Speicherung von persönlichen Daten. So ein Meldedatenwiderspruch ist da auch dabei.

Geben Sie Ihren Kommentar ein (Wiki-Syntax ist zugelassen):
 
meldegesetz.txt · Zuletzt geändert: 2010/01/14 23:32 (Externe Bearbeitung)
 
Recent changes RSS feed Donate Powered by PHP Valid XHTML 1.0 Valid CSS Driven by DokuWiki